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Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines
Für unsere Lieferungen sind ausschliesslich die nachstehenden
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen maßgeblich. Sie gelten als vom Kunden angenommen, sofern er nicht unverzüglich widerspricht. Etwaige, abweichende Verkaufsbedingungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt worden sind. Mündliche Absprachen sind ohne schriftliche Bestätigung unwirksam. Mit der Erteilung eines Auftrages verpflichtet sich der Kunde zur Anerkennung dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.

Einzelfirmen, offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften, die Waren von uns beziehen, erkennen an, daß diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, insbesondere die vereinbarung des Gerichtsstandes, auch gegenüber Ihren Inhabern bzw. persönlich haftenden Gesellschaftern als vereinbart gelten. Eine Verpflichtung zur Lieferung wird durch Annahme des einzelnen Auftrags und nur für diesen begründet.

2. Lieferung
Sämtliche Widerverkaufsartikel und sämtliche Werbeartikel werden ab
100,- EUR frei Haus zugestellt! Alle Lieferungen gehen auf Gefahr des Kunden.

3. Zahlung
Bei Bankeinzug (Lastschrift Einzugsverfahren) 3% Skonto, bei Zahlungen innerhalb 10 Tagen 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen nach Rechnungserhalt netto. Ausgenommen von dieser Regelung sind bestimmte
Werbe- & Aktionsartikel, die auf unserer Preisliste mit Nettopreise ohne Skonto Abzug, zahlbar 10 Tage rein netto, ausgewiesen sind. Wir sind berechtigt bei nicht fristgemäßer Zahlung ohne Mahnung vom Tage der Fälligkeit an Zinsen in Höhe der banküblichen Zinsen zu fordern.
 
Wir sind weiterhin berechtigt, auf die Zinsen die gesetzliche Mehrwertsteuer zu fordern. Falls Zahlung durch Wechsel erfolgt, verpflichtet sich der Kunde zur Übernahme der Diskontspesen. Alle hier eingehenden Zahlungen werden auf die älteste Rechnung verbucht, wenn vom Kunden der Verwendungszweck nicht angegeben ist. Bei Annahme mehrerer Wechsel oder vordatierter Schecks wird die damit ausgesprochene Stundung automatisch hinfällig, wenn eines dieser Papiere zu Protest geht bzw. nicht eingelöst wird, auch wenn dies im Bestätigungsschreiben zur Annahme der Papiere nicht eigens erwähnt wurde.

Bei Gewährung einer Ratenzahlung wird der jeweilige Restbetrag sofort fällig, wenn der Kunde mit einer Rate ganz oder teilweise länger als 1 Woche im Rückstand ist. Alle offenen Rechnungen, auch soweit sie im einzelnen erst später fällig oder valuiert sind, werden zu sofortiger Zahlung netto fällig, wenn der Kunde das Zahlungsziel bei einer Rechnung um mehr als 1 Woche überschritten hat. Die Rücknahme fest bestellter Waren berechtigt uns, die Gutschrift um die Aufarbeitungskosten zu mindern. Unsere Außendienstmitarbeiter sind nicht berechtigt, Zahlungen, in welcher Form auch immer, entgegenzunehmen. Einkäufe über unseren Online-Shop müssen immer per Vorkasse beglichen werden.

4. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller jeweils offenen Forderungen unser Eigentum. Der Kunde ist jedoch berechtigt, im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsganges über die Ware zu verfügen. Jede andere Verfügung, insbesondere Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Umtausch gegen fremde Ware, ist nicht gestattet. Von dritter Seite vorgenommenen Pfändungen unserer Ware hat uns der Kunde unverzüglich mitzuteilen.

5. Beanstandung von Lieferungen
a.) Beschädigungen an der Lieferung und den darin befindlichen Waren ist unverzüglich dem Transportunternehmen beim Empfang der Lieferung mitzuteilen.
b.) Mängelrügen sind uns innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware anzuzeigen.

6. Unwirksamkeitsklausel
Sollten einzelne Klauseln dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ungültig sein, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen.

7. Erfüllungsort
Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis Memmingen

8. Gerichtstand
Die Parteien vereinbaren für alle sich aus dem Vertragsverhältnis etwa ergebenden Streitigkeiten Memmingen als örtlich zuständiges Gericht. Diese Vereinbarung gilt auch für Ansprüche aus Scheck und Wechsel.

9. Datenerfassung
Alle sich aus der Gechäftsverbindung ergebenen Daten werden von uns auf Datenträger gespeichert. Mit der Bestellung erteilt der Kunde sein Einverständnis

 

Stand: 02.2010

 

 

 
 
 
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